In meiner Privat-Praxis therapiere ich nicht nur Privatpatienten.
Auch Kassenpatienten, die eine Behandlung über den Rahmen des Angebots ihrer gesetzlichen Krankenkasse hinaus suchen oder die eine Zusatzversicherung für osteopathischen Behandlungen abgeschlossen haben, sind bei mir herzlich willkommen.

Behandlungskosten

Ich rechne über die PVS ab. Dies ist eine ärztliche Gemeinschaftseinrichtung, die für die Abrechnungsmodalitäten zuständig ist.
Für Patienten ohne Erstattungsmöglichkeit, sog. Selbstzahler (gesetzlich Versicherte) kostet ein Behandlungstermin ca. 85 bis 95 €.

Der Betrag ist unabhängig von der Behandlungsdauer zu entrichten. Ich plane für eine Behandlung ca. 30 Minuten ein.

Einige gesetzliche Krankenkassen, wie beispielsweise die Techniker Krankenkasse (TK) oder die HEK, haben eine anteilige Kostenübernahme von Osteopathie (40€ pro Behandlung für 3 Behandlungen im Jahr) in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Bitte erfragen Sie die Modalitäten bei ihrer jeweiligen Kasse und ob wir auf deren Liste für osteopathischen Behandler stehen.

Für Privatpatienten erfolgt die Abrechnung aller Behandlungsmethoden auf der Grundlage der amtlichen GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) vom 01.01.1996 unter Beachtung der aktuellen Empfehlungen für Analoge Bewertungen durch die Bundesärztekammer und unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtslage.

Erfahrungsgemäß ist die Erstattung der hierdurch entstehenden Honorarforderung durch die privaten Krankenversicherungen und/oder Beihilfenstellen problemlos gewährleistet. Sollte dies jedoch nicht der Fall sein, kann für den Patienten ein nicht erstattungsfähiger Kostenanteil verbleiben.